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Willkommen im Saarland!
Deutsche Steuergewerkschaft Jugend (DStG)
Wer? - wann? - was? - wo? - wie?
(Auszug aus dem Wegweiser der Bundesleitung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft)
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ist die Fachgewerkschaft für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten, die in den Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder und darüber hinaus (z. B. den aus der Finanzverwaltung entstandenen Dienstleistungsunternehmen) beschäftigt sind. Mitglieder sind die aktiv Beschäftigten, Pensionäre und Rentner, deren Hinterbliebene sowie ehemalige Beschäftigte der Finanzverwaltung. Die DStG ist die größte Mitgliedsgewerkschaft unter dem Dach des dbb beamtenbund und –tarifunion und ist in den Führungsgremien der dbb vertreten und kann somit auch auf die Gewerkschaftsarbeit von dbb beamtenbund und -tarifunion Einfluss nehmen.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ist der Zusammenschluss der im Bereich der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Verbände des Personals der Finanzverwaltungen. Zweck der DStG ist es, die berufsbedingten politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und dazu insbesondere alle Verbände des Personals der Finanzverwaltungen bei Wahrung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit zusammenzufassen, durch ständigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch ihre Arbeit zu fördern, einander zu unterstützen und eine gleichlaufende Vertretung bei den Länderregierungen und -parlamenten zu ermöglichen, die gemeinsamen Anliegen aller Mitglieder besonders beim Deutschen Bundestag, beim Bundesrat, bei der Bundesregierung und bei den Spitzenorganisationen zu vertreten, das öffentliche Dienstrecht in zeitgemäßer Anpassung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu fördern, zur Wahrung der kollektiven Interessen des Tarifpersonals unter verbindlicher Anerkennung des geltenden Tarif- und Schlichtungsrechtes sowie unter Anwendung der rechtlich zulässigen Mittel des Arbeitskampfes nach Maßgabe der Arbeitskampfordnung, Tarifverträge abzuschließen, zur Unterrichtung über die Gewerkschaftsarbeit den Einzelmitgliedern neben dem „DSTGMagazin“, „Die Steuer-Warte“ aus den Mitgliedsbeiträgen kostenlos zur Verfügung zu stellen, die Schulung und Freizeitgestaltung der Einzelmitglieder zu fördern.
Die DStG ist parteipolitisch unabhängig. Sie und ihre Einzelmitglieder verpflichten sich, die freiheitliche demokratische Ordnung im Rahmen der Verfassung zu verteidigen. Die DStG ist die einzige Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung. Sie kann durch das Fachwissen ihrer Mitglieder zu allen Fragen des Steuerrechts kompetent Stellung beziehen und Vorschläge zur Weiterentwicklung und Neugestaltung unterbreiten. Die Stärke der DStG bildet die homogene Organisationsstruktur. In ihr sind nur Beschäftigte eines Verwaltungsbereiches organisiert. Ein Ausgleich innerhalb der Gewerkschaft mit den Interessen der Mitglieder anderer Verwaltungsbereiche entfällt somit. Die DStG gliedert sich in Ortsverbände, Landes- und Bezirksverbände sowie den Bundesverband. Die DStG-Landesverbände sind jeweils in den Landesbünden des dbb beamtenbund und -tarifunion vertreten.
Mitgliedsverbände der DStG sind die sechs Bezirksverbände Baden, Württemberg, Bundesfinanzministerium, Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe sowie die 14 Landesverbände Bayern (Bayerische Finanzgewerkschaft), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saar, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (Landes- und Bezirksverbände).
Die DStG-Organe auf Bundesebene ist der Steuer-Gewerkschaftstag. Dieses oberste Organ hat über 250 Delegierte. Er findet alle vier Jahre statt und bestimmt die Grundlagen der Gewerkschaftsarbeit auf Bundesebene.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ist der Zusammenschluss der im Bereich der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Verbände des Personals der Finanzverwaltungen. Zweck der DStG ist es, die berufsbedingten politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und dazu insbesondere alle Verbände des Personals der Finanzverwaltungen bei Wahrung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit zusammenzufassen, durch ständigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch ihre Arbeit zu fördern, einander zu unterstützen und eine gleichlaufende Vertretung bei den Länderregierungen und -parlamenten zu ermöglichen, die gemeinsamen Anliegen aller Mitglieder besonders beim Deutschen Bundestag, beim Bundesrat, bei der Bundesregierung und bei den Spitzenorganisationen zu vertreten, das öffentliche Dienstrecht in zeitgemäßer Anpassung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu fördern, zur Wahrung der kollektiven Interessen des Tarifpersonals unter verbindlicher Anerkennung des geltenden Tarif- und Schlichtungsrechtes sowie unter Anwendung der rechtlich zulässigen Mittel des Arbeitskampfes nach Maßgabe der Arbeitskampfordnung, Tarifverträge abzuschließen, zur Unterrichtung über die Gewerkschaftsarbeit den Einzelmitgliedern neben dem „DSTGMagazin“, „Die Steuer-Warte“ aus den Mitgliedsbeiträgen kostenlos zur Verfügung zu stellen, die Schulung und Freizeitgestaltung der Einzelmitglieder zu fördern.
Die DStG ist parteipolitisch unabhängig. Sie und ihre Einzelmitglieder verpflichten sich, die freiheitliche demokratische Ordnung im Rahmen der Verfassung zu verteidigen. Die DStG ist die einzige Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung. Sie kann durch das Fachwissen ihrer Mitglieder zu allen Fragen des Steuerrechts kompetent Stellung beziehen und Vorschläge zur Weiterentwicklung und Neugestaltung unterbreiten. Die Stärke der DStG bildet die homogene Organisationsstruktur. In ihr sind nur Beschäftigte eines Verwaltungsbereiches organisiert. Ein Ausgleich innerhalb der Gewerkschaft mit den Interessen der Mitglieder anderer Verwaltungsbereiche entfällt somit. Die DStG gliedert sich in Ortsverbände, Landes- und Bezirksverbände sowie den Bundesverband. Die DStG-Landesverbände sind jeweils in den Landesbünden des dbb beamtenbund und -tarifunion vertreten.
Mitgliedsverbände der DStG sind die sechs Bezirksverbände Baden, Württemberg, Bundesfinanzministerium, Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe sowie die 14 Landesverbände Bayern (Bayerische Finanzgewerkschaft), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saar, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (Landes- und Bezirksverbände).
Die DStG-Organe auf Bundesebene ist der Steuer-Gewerkschaftstag. Dieses oberste Organ hat über 250 Delegierte. Er findet alle vier Jahre statt und bestimmt die Grundlagen der Gewerkschaftsarbeit auf Bundesebene.

Übersicht Jugendvertretung
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG) setzt sich unter anderem für rund 10.000 „Jugendliche“ ein. Dem „Jugendstatus“ werden in der DStG alle Beschäftigten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres zugerechnet. Sinn dieser Untergliederung ist die individuelle Betreuung der Mitglieder, wodurch sich unsere Fachgewerkschaft auszeichnet. Es gibt eben jugendspezifische Fragen und Probleme, die die DStG-Jugend gerne selbst verfolgt. Das bedeutet nicht, dass die Jugend bei der Lösung ihrer Probleme allein gelassen wird. Vielmehr findet sie hier stets die Unterstützung des Bundesverbandes. Die Gremien der DStG-Jugend sind die Ortsjugendleitungen, die Bezirks- bzw. Landesjugendleitungen und die Bundesjugendleitung. Die DStG-Jugend ist in den Führungsgremien der dbb jugend vertreten und kann somit auch auf die Jugendarbeit von dbb beamtenbund und
tarifunion Einfluss nehmen.
tarifunion Einfluss nehmen.

Die DStG Jugend kämpft allgemein z.B. für:
- Verbesserungen des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
- mehr Mitbestimmungsrechte für die Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten in allen Laufbahngruppen
- zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten
- eine leistungsgerechte Bezahlung
- Lohn- und Gehaltserhöhungen
- deutlich höhere Einstellungen in die Finanzverwaltung
- den Erhalt von Weihnachts- und Urlaubsgeld
- den Erhalt der bundeseinheitlichen Besoldungs- und Vergütungsstruktur
- das Eingangsamt A 10 im gehobenen Dienst
- die Verbesserung des Ansehens der Beschäftigten der Steuerverwaltung in der Öffentlichkeit
- eine grundlegende Steuervereinfachung mit geringeren Steuersätzen und den Fortfall aller Subventionen

Im Bereich Aus- und Fortbildung tritt die DStG ein für:
- Anerkennung der Laufbahnprüfung des mittleren Dienstes als Fachhochschulreife
- verbesserte Aus- und Fortbildung
- mehr Rechte für die Studierendenvertretung an den Verwaltungsfachhochschulen
- mehr Rechte für die Vertretung der Anwärter an den Landesfinanzschulen
- verbesserte Steuerrechtspflege, die der juristischen Aus- und Vorbildung des höheren Dienstes und dem gesetzlichen Auftrag für die Steuerverwaltung entspricht

Die DStG hat u.a. erreicht:
- das Spitzenamt A 6 Z für den einfachen Dienst
- das Spitzenamt A 9 Z für den mittleren Dienst
- das Spitzenamt A 16 Z für den höheren Dienst
- die Diplomierung des gehobenen Dienstes
- Lohn- und Gehaltserhöhungen
- zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten
- die Einführung der Altersteilzeit für Arbeitnehmer und Beamte
- die Übernahme der geprüften Anwärter in das Beamtenverhältnis
- den Wegfall der unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen
- das Eingangsamt A 6 für den mittleren Dienst
- die Berufsbezeichnung „Finanzfachwirt“
- den vermehrten des Einsatz der Datentechnik

Die politische Arbeit der DStG
- Verhandlungen mit den Parteien und Fraktionen in den Landtagen und im Bundestag
- Verhandlungen mit den Tarifpartnern (Bund, Länder und Gemeinden)
- Teilnahme an politischen Anhörungen in den Landtagen und im Bundestag
- Stellungnahmen zu steuerpolitischen Vorhaben des Bundestages
- Öffentlichkeitsarbeit in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen
- Erhebung von politischen Forderungen aus den praktischen Erfahrungen in den Ortsverbänden
- Sachkundiges Einbringen von Mitgliedern der DStG in die Gremien von dbb und dbb-tarifunion
- Durchführung von Warnstreiks, Streiks, Protestveranstaltungen auf der Straße, Bürgeraktionen gegen MdL und MdB
Die DStG kämpft gegen einseitige Sonderopfer der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
