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Willkommen im Saarland!
Jugendausschuss
Der Landesjugendausschuss
Auszug aus der Satzung
Der Landesjugendausschuss besteht aus:
- den Mitgliedern der Landesjugendleitung
- den Vorsitzenden bzw. Delegierten der DStG-Jugend-Ortsverbände
- den Mitgliedern des beratenden Ausschusses
Der Landesjugendausschuss tritt in einem Zeitraum von 6 Monaten mindestens zwei Mal halbtägig oder einmal ganztägig zusammen. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
Aufgaben des Landesjugendausschuss:
- Behandlung aller Angelegenheiten der Jugend- und Organisationsarbeit
- Behandlung der vorliegenden Anträge
- Behandlung des Verwendungsplanes
- Wahl der Vertreter für den Landesjugendtag der DStG-Jugend-Saar
Mitglieder des beratenen Ausschusses
Wahlen vom 08.10.2015
Kassenprüfer
Wahlen vom 08.10.2015
